Steuererklärung 2016 – Abgabepflichtig bis zum 31.05.2017 läuft bald aus
Die Steuererklärungen für 2016 ist bis zum 31. Mai 2017 beim Finanzamt einzureichen, sofern der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Erstellt der Steuerberater die Steuererklärung verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember 2017.
Wir überprüfen für Sie, ob Sie zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind oder ob eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein könnte.
Als Arbeitnehmer sind Sie u.a. zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren
- unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten
- einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarteeingetragen hatten
- verheiratet waren und zusammenveranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben
- Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld
Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei uns melden oder einen Erstberatungstermin vereinbaren!